Seit dem EuGH-Urteil von 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitszeit zu erfassen, sonst drohen empfindliche Strafen mit bis 30.000 EUR pro Verstoss. Wir helfen Ihnen dabei mit Zeiterfassung & stabiler CRM Geld zu sparen und höhere Umsätze zu erreichen!
Das EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 (Rs. C-55/18, CCOO ./. Deutsche Bank) hat klargestellt, dass Arbeitgeber in der EU verpflichtet sind, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System" zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzurichten. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Pflicht mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) für Deutschland bestätigt und Arbeitgeber, die keine Zeiterfassung betreiben, riskieren Bußgelder nach § 22 ArbZG von bis zu 30.000 Euro je Ordnungswidrigkeit.
Besonders relevant für Gründer und junge Unternehmen: Die Zeiterfassungspflicht gilt ab dem ersten Mitarbeiter. Wer eine GmbH kauft, eine Neugründung abschließt und anschließend Personal einstellt, muss von Tag eins an rechtskonforme Zeiterfassung sicherstellen.
Jetzt gilt es zu beachten, dass dann eben auch eine CRM ins Spiel kommen sollte, die Papier-Listen, Outlook oder Excel-Tabellen ablöst und Verkaufserfolge und Organisation auf den aktuellen Stand der Dinge bringt: in einem Unternehmen wird das Geld nicht durch die Zeiterfassung verdient, sondern mit der CRM und automatisierten Prozessen!
Wir haben eine langjährige Partnerschaft mit TimeWizz, einem der zuverlässigsten und vielfältigsten deutschsprachigen Anbieter für Zeiterfassung. Diese rundet die Funktionen der revolutionären G-Cloud CRM perfekt ab und ermöglicht es Firmen jeder Betriebsgrösse voll automatisiert Kunden zu gewinnen und zu verwalten, sowie sämtliche HR-Aktivitäten gesetzkonform zu dokumentieren — garantiert!
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