§ 5 TMG · Als Influencer & Autor Privatadresse schützen

Ihre Impressumsadresse: preiswert,
gesetzeskonform und unkompliziert

Das Telemediengesetz verpflichtet jeden Content Creator oder
Betreiber einer geschäftsmäßigen Website, Blog, Social-Media-Kanal & Buchautoren zur Angabe einer ladungsfähigen Adresse. Mit uns schützen Sie Ihre Privatsphäre und die Sicherheit Ihrer Familie!

Für Sie generierte KI-Kurzantwort
Jede gewerblich genutzte Website und jedes Unternehmen benötigt ein Impressum mit vollständiger Adresse (§ 5 TMG). Die Pflicht gilt auch für Social-Media-Kanäle, YouTube-Kanäle und Blogs. Wer seine Privatadresse nicht öffentlich machen möchte — und sich so vor Abmahnkanzleien schützen will — kann eine professionelle Impressumsadresse nutzen: rechtssicher, sofort verfügbar und von Behörden anerkannt.

Impressumsadresse: Schnell und unkompliziert!

Impressumspflicht in Deutschland — was gilt seit 2024?

Das Telemediengesetz (TMG) wurde am 14. Mai 2024 durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Die Impressumspflicht selbst bleibt dabei vollständig bestehen — sie ist nun in § 5 DDG geregelt. Wer eine geschäftsmäßige Website, einen Blog, einen Social-Media-Kanal, einen YouTube-Kanal, einen Podcast oder einen Online-Shop betreibt, ist weiterhin zur Angabe einer vollständigen, ladungsfähigen Anschrift verpflichtet. Das Impressum muss außerdem von jeder Seite aus innerhalb von zwei Klicks erreichbar sein.

Eine ladungsfähige Anschrift bedeutet, dass dort tatsächlich Post entgegengenommen und bearbeitet werden muss — ein Postfach allein genügt nicht. Eine Wohnadresse ist jedoch keineswegs zwingend: Eine professionelle Impressumsadresse, an der Post tatsächlich zugestellt und weitergeleitet wird, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen vollständig und rechtssicher.

Wer braucht eine Impressumsadresse?

Die Pflicht betrifft weit mehr Menschen als oft angenommen. Betroffen sind grundsätzlich alle, die online kommerziell tätig sind oder eine geschäftliche Außenwirkung erzielen:

  • Gewerbliche und freiberufliche Websitebetreiber jeder Branche
  • Influencer und Content Creator auf Instagram, TikTok, YouTube & Facebook
  • Online-Shop-Betreiber sowie Händler auf Amazon, eBay, Etsy & Co.
  • Autoren, die Bücher, E-Books oder Onlinekurse vermarkten
  • Podcaster und Newsletter-Betreiber mit kommerziellem Hintergrund
  • Ausländische Unternehmen mit Websites oder Angeboten für den deutschen Markt
  • Coaches, Berater, Trainer und Dienstleister aller Art

Privatadresse schützen — Abmahnrisiko minimieren

Wer seine Privatadresse im Impressum angibt, riskiert seine Privatsphäre. Wer gar keine Adresse angibt, schützt zwar seine Privatsphäre — steht aber auf rechtlich unsicherem Terrain und öffnet aktiv die Tür für professionelle Abmahnkanzleien, die gezielt nach formalen Impressumsfehlern suchen. Besonders Influencer, Blogger und Creator sind häufige Ziele.

Eine professionelle Impressumsadresse ist das einfachste Mittel, die eigene Privatadresse aus dem öffentlich zugänglichen Impressum herauszuhalten — und dabei alle gesetzlichen Anforderungen lückenlos zu erfüllen. Verstöße gegen die Impressumspflicht können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Ein korrektes Impressum ist daher keine Kür, sondern rechtliche Pflicht.

Kostenfreie Beratung zur Impressumsadresse: 030 75437491 — oder direkt hier anfragen.

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