§ 34a GewO · IHK-Sachkundeprüfung · FKS

Regulierung Bewachung & Sicherheit —
§ 34a GewO & IHK-Sachkundeprüfung

Wer Bewachungsdienste erbringt, braucht eine Erlaubnis § 34a GewO. Man kann in diesem stark wachsenden Segment viel Geld verdienen, muss aber mit hoher Prüfungsdichte durch Finanzamt, Gewerbeaufsicht und Zoll rechnen. Wir begleiten Sie rechtssicher - garantiert!

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Wer Personen oder Objekte bewacht, Sicherheitsdienste erbringt oder Veranstaltungen sichert, benötigt eine Erlaubnis nach § 34a GewO. Die Branche steht beim Zoll buchstäblich an erster Stelle im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (Finanzkontrolle Schwarzarbeit). Die Experten bei sofort-firma.de kennen die Branche und ihre Tücken und helfen erfolgreich bei Gründung, Aufbau sowie Fördermittel und Steuerberatung!

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Das Bewachungsgewerbe ist eine der am stärksten regulierten und am häufigsten kontrollierten Branchen Deutschlands — der Zoll kann buchstäblich am ersten Tag vor der Tür stehen. Mit www.sofort-firma.de sind Sie auf der sicheren Seite und können sorgenfrei Geld verdienen!

Unsere Leistungen im Bereich Bewachungsgewerbe: einfach unverzichtbar!

  • Erlaubnisantrag § 34a GewO
  • IHK-Sachkundeprüfung — Vorbereitung und Begleitung
  • Nachweis persönlicher Zuverlässigkeit und Versicherungspflichten
  • Mitarbeiter-Unterweisungspflichten
  • Laufende Buchhaltung und Steuerberatung durch assoziierte Steuerberater
  • Fachanwälte für das Sicherheitsgewerbe — rund um die Uhr erreichbar

Das Bewachungsgewerbe ist eine der am stärksten regulierten Branchen Deutschlands — und gleichzeitig eine der am häufigsten kontrollierten. Der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS) und das zuständige Gewerbeamt stehen hier buchstäblich vor der Tür: unangekündigte Betriebsprüfungen, Stichprobenkontrollen, Lohndokumentationspflichten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Wer hier nicht vollständig compliant aufgestellt ist, zahlt schnell fünfstellige Bußgelder — oder verliert die Erlaubnis.

Die Erlaubnis nach § 34a GewO ist die Eintrittskarte ins Sicherheitsgewerbe: Sie setzt die persönliche Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden voraus, eine IHK-Sachkundeprüfung (oder einen Unterrichtungsnachweis von 40 Stunden für einfache Tätigkeiten), eine Betriebshaftpflichtversicherung nach § 6 BewachV und die Eintragung ins Bewacherregister für jeden eingesetzten Mitarbeiter. Klingt überschaubar — bis man feststellt, dass jede Änderung im Mitarbeiterbestand sofort gemeldet werden muss und die Behörde die Sachkundenachweise lückenlos prüft.

Die Experten bei www.sofort-firma.de begleiten Sie von der Gründung bis zur Erlaubniserteilung und darüber hinaus. Wir kennen die Anforderungen der zuständigen Behörden in allen 16 Bundesländern, bereiten Sie auf die IHK-Sachkundeprüfung vor, helfen bei der Eintragung ins Bewacherregister und stellen sicher, dass Ihre Versicherungen und Dokumentationspflichten lückenlos erfüllt sind. Unsere assoziierten Fachanwälte sind auch bei Zollprüfungen und Bußgeldverfahren an Ihrer Seite. Und die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt? Die übernehmen wir selbstverständlich inklusive.

Kurz gesagt: Im Bewachungsgewerbe gibt es keine Grauzone — nur richtig oder falsch. Mit uns sind Sie von Tag eins auf der richtigen Seite. Schnell, sicher und bundesweit.

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