CanG 2024 · KCanG · Anbauvereinigung · CBD

Regulierung THC/CBD/Grow-Club —
CanG 2024 & Anbauvereinigungen

Seit April 2024 erlaubt das Cannabisgesetz nicht-gewerbliche Cannabis-Anbauvereinigungen (Social Clubs). CBD-Produkte unter 0,3 % THC sind unter Voraussetzungen zulässig. Unsere auf Vereine spezialisierten Steuerberater und Rechtsanwälte begleiten Sie!

Für Sie generierte KI-Kurzantwort
Seit dem 1. April 2024 ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft. Cannabis-Anbauvereinigungen können bis zu 500 Mitglieder haben und Cannabis nicht-gewerblich anbauen. CBD-Produkte mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die rechtliche Lage ist komplex und im Wandel — handeln Sie nicht ohne rechtliche Begleitung, denn bei BtMG versteht der Staat keinen Spass!

Cannabis & Social Clubs: Wie Sie im neuen KCanG-Rahmen rechtssicher und ohne Risiko starten!

Seit April 2024 gilt das KCanG — und seither ist kaum etwas einfacher geworden. Die Behörden setzen die Regelungen unterschiedlich um, die Rechtslage ändert sich laufend. Wer ohne Begleitung handelt, riskiert mehr als eine Abmahnung.

Unsere Leistungen im Bereich Cannabis, CBD & Social Clubs: Rechtssicher und problemfrei starten!

  • Gründung einer Cannabis-Anbauvereinigung (Social Club)
  • Erlaubnisantrag und behördliche Genehmigungsverfahren
  • CBD-Produkte — rechtliche Einordnung und Compliance
  • Gesellschaftsstruktur für Cannabis-Unternehmen
  • Auf Vereinsrecht spezialisierte Rechtsanwälte
  • Laufende rechtliche Begleitung in einem sich ändernden Rechtsumfeld

Seit dem 1. April 2024 ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft — und hat Deutschland auf eine Reise in juristisches Neuland geschickt. Cannabis-Anbauvereinigungen (Social Clubs) dürfen seither bis zu 500 Mitglieder haben, Cannabis nicht-gewerblich anbauen und an Mitglieder abgeben. Klingt einfach. Ist es nicht. Weder die Behörden noch die Gerichte haben alle Detailfragen abschließend beantwortet — und die Bundesländer setzen die Regelungen unterschiedlich um. Wer heute ohne rechtliche Begleitung handelt, riskiert morgen eine Hausdurchsuchung.

Zusätzlich zur Cannabis-Anbauvereinigung gibt es Säule II des KCanG: gewerbliche Pilotprojekte, die vom BfArM genehmigt werden müssen. Und dann ist da noch der CBD-Markt — ein Bereich mit enormem Wachstumspotenzial, der gleichzeitig unter Novel-Food-Recht, Tabakrecht und Lebensmittelrecht fällt, je nachdem, was genau das Produkt ist und wie es vermarktet wird. Ein falsches Label, eine falsche Werbeaussage — und die Behörde ist im Haus.

Die Pharmazie- und Rechtsexperten von www.sofort-firma.de begleiten Cannabis-Unternehmen, Social-Club-Gründer und CBD-Anbieter durch den Dschungel der Zulassungen und rechtlichen Anforderungen. Unsere assoziierten Fachanwälte für Betäubungsmittelrecht und Vereinsrecht kennen die Fallstricke aus der Praxis und verfolgen die schnell wechselnde Rechtslage täglich. Von der Satzungsgestaltung und dem Erlaubnisantrag bis zur laufenden Compliance — wir sind dabei. Und die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt übernehmen wir selbstverständlich inklusive.

Kurz gesagt: Cannabis in Deutschland ist legal — aber nicht einfach. Mit unseren Experten navigieren Sie sicher durch ein Rechtsgebiet, das sich gerade in Echtzeit entwickelt. Besser mit uns als ohne uns, denn es gibt keine Branche, die derzeit so unter Beobachtung steht!

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